steuerfachlich fundierte Zweitmeinung
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Michael Bär
Nutzen Sie 45 Jahre (Praxis-)Erfahrung in der Verwaltung für die Abwägung aktueller Ent-scheidungen in Ihrem (Anwendungs-)Bereich.
Praxisorientiertes Erfahrungswissen für Steuerberater, weitere Berufsträger und Unternehmen
Komplexe unternehmerische Situationen lassen sich nicht immer allein anhand von Gesetzen, Kommentaren und theoretischen Lösungsmodellen beurteilen.
Häufig hilft eine zusätzliche Perspektive von außen – insbesondere dann, wenn Entscheidungen weitreichende Folgen haben oder verschiedene Vorgehensweisen denkbar sind.
Mit meiner langjährigen Erfahrung aus der Bayerischen Finanzverwaltung unterstütze ich Steuerberater, weitere Berufsträger und Unternehmen dabei, anspruchsvolle Sachverhalte aus einer zusätzlichen, (auch) praxisorientierten Perspektive zu betrachten.
Dabei geht es nicht um eine weitere verbindliche steuerliche Beurteilung, sondern um einen strukturierten Erfahrungsaustausch, das Erkennen möglicher „Stolpersteine“ “ (gerade auch im Verfahrensrecht) und die gemeinsame Vorbereitung fundierter Entscheidungen.
Es geht um eine „gute Gefühlslage“ innerhalb Ihres Entscheidungsprozesses!
„Erfahrung ergänzt Fachwissen. Eine zweite Perspektive schafft Sicherheit.“
Diplom. Finanzwirt (FH)
Michael Bär
"Berater für Berater"
Auch erfahrene Steuerberater und andere Berufsträger müssen schwierige Entscheidungen nicht allein treffen.
Gerade bei außergewöhnlichen Sachverhalten, festgefahrenen Diskussionen oder komplexen Verfahrenssituationen kann ein vertrauliches Gespräch mit einem unabhängigen Sparringspartner (Austuschpartner) hilfreich sein, den ggf. bestehenden „Knoten“ im Verfahren aufzulösen.
Meine Aufgabe besteht darin, zunächst zuzuhören, gezielt nachzufragen und soweit möglich meine langjährige praktische Erfahrung einzubringen. Dadurch können bestehende Überlegungen überprüft, zusätzliche Gesichtspunkte erkannt und mögliche Vorgehensweisen aus einer weiteren Perspektive betrachtet werden.
Die abschließende fachliche und rechtliche Beurteilung sowie die Umsetzung verbleiben stets bei den jeweils beauftragten und hierzu befugten Berufsträgern.
Mein Leistungsangebot
Fachliches "Sparring" für Berufsträger
Vertraulicher Austausch zu anspruchsvollen, (oft auch) steuerlich geprägten Sachverhalten und besonderen Verfahrenssituationen.
Vorgaben zum steuerlichen Verfahrensrecht prägen oft die Vorgehensweise im Einzelfall, d.h. Lösungsüberlegungen müssen auch verfahrensrechtlich durchsetzbar und durchdacht sein.
Dabei können z.B. unter anderem folgende Fragen betrachtet werden:
- Wurden alle wesentlichen praktischen Gesichtspunkte berücksichtigt?
- Welche Rückfragen anderer Verfahrensbeteiligter könnten sich im weiteren Verfahren ergeben?
- Ist die bisherige Argumentation verständlich und nachvollziehbar aufgebaut?
- Welche tatsächlichen oder organisatorischen Aspekte sollten ggf. zusätzlich aufgearbeitet werden?
- Wo bestehen möglicherweise unterschiedliche Wahrnehmungen zwischen Unternehmen, Berater und Finanzverwaltung? Und wie lassen diese sich auflösen?
Das Gespräch dient der Reflexion und Vorbereitung von Lösungsansätzen.
Es kann die eigene steuerliche oder rechtliche Prüfung durch den verantwortlichen Berufsträger naturgemäß nicht ersetzen, schafft aber für alle Beteiligten ggf. eine neue Sicht auf die vorliegenden Problemstellungen.
Vorbereitung schwieriger Gespräche
Unterstützung bei der Vorbereitung bedeutsamer Besprechungen und Entscheidungsprozesse, beispielsweise im Umfeld von:
- steuerlichen Außenprüfungen,
Schlussbesprechungen, - komplexen Abstimmungen mit Beratern,
- innerbetrieblichen Entscheidungsrunden,
- grenzüberschreitenden Prüfungssituationen,
- Verständigungsverfahren- und andere Konfliktsituationen.
Gemeinsam können Gesprächsziele, offene Punkte, mögliche Rückfragen und erforderliche Unterlagen strukturiert (vorbereitet oder nachbereitet) werden.
Eine Vertretung gegenüber Finanzbehörden oder anderen Stellen bleibt dabei den beauftragten Berufsträgern überlassen.
Prozess- und Verfahrenseinschätzung
Langjährige Verwaltungserfahrung ermöglicht regelmäßig einen besonderen Blick z.B. auf Abläufe im Gesamtzusammenhang, Zuständigkeiten und Kommunikationswege.
Gegenstand des (Meinungs-)Austauschs können beispielsweise sein:
- typische Abläufe von Prüfungs- und Abstimmungsverfahren,
- innerbehördliche Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse,
- Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesfinanzbehörden,
- internationale Zusammenarbeit bei gemeinsamen Prüfungen,
- praktische Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit,
- Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen.
„Beurteilungen“ über den rechtlichen Ausgang eines konkreten Verfahrens können naturgemäß nicht getroffen werden. Dies bleiben den Entscheidungsträgern im Einzelfall vorbehalten.
Erfahrungsweitergabe und Mentoring
Praxiswissen entsteht nicht allein durch Fachliteratur. Es entwickelt sich durch jahrelange Erfahrung mit Menschen, Organisationen, Entscheidungsprozessen und oft auch schwierigen Gesprächssituationen.
Dieses Erfahrungswissen wird durch die Nutzung unseres Portals im persönlichen Aus-tausch weitergegeben – insbesondere an Berufsträger und Verantwortliche, die sich bei einer anspruchsvollen Entscheidung eine zusätzliche Perspektive wünschen.
Workshops und Fallbesprechungen
Für Kanzleien und Unternehmen sind auch individuell abgestimmte Gesprächsformate möglich, beispielsweise:
- moderierte Fall- und Fachbesprechungen
- Betriebsprüfung: „Begleitung/Unterstützung“ beim Abschluss möglicher Rah-menvereinbarungen mit der Finanzverwaltung gemäß § 199 Abs. 2 Satz 2 AO i.V. mit § 8 der neuen Außenprüfungsordnung (ApO) vom Juli 2026
- interne Reflexions- und Strategierunden
- Erfahrungsaustausch für Berufsträger
- Vorbereitung auf besondere Gesprächssituationen
- praxisorientierte Workshops zu Verfahrensabläufen und Kommunikation.
Inhalt und Grenzen des jeweiligen Formats werden vorab (oder auch in der Nachbetrachtung) eindeutig gemeinsam festgelegt.
Für wen ist das Angebot gedacht?
Steuerberater und Kanzleien
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
Unternehmen und Entscheidungsträger
Beruflicher Hintergrund
Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Bär trat im Juni 2023 mit 45-jähriger Erfahrung in der Bayerischen Finanzverwaltung in den Ruhestand.
Zuletzt war er dort im Rang eines Regierungsdirektors leitend tätig.
Sein beruflicher/fachlicher Erfahrungsschatz umfasst unter anderem:
- die Mitwirkung in der Prüfungskommission für die mündliche Steuerberaterprüfung. Zunächst als einer der Vertreter der Finanzverwaltung und mit dem Ausscheiden als einer der Vertreter des Berufsstandes
- langjährige Mitwirkung an steuerlichen Schulungsmaßnahmen (z.B. LSWB)
- Unterstützung beim Aufbau eines Seminarangebots für Fachberater im internationalen Steuerrecht
- Tätigkeit im Fachbeirat der Fachzeitschrift „StBp – Die steuerliche Betriebsprüfung“
- steuerliche Fachveröffentlichungen
- umfangreiche Erfahrung mit steuerlichen Außenprüfungen und Schlussbesprechungen
- Mitwirkung an grenzüberschreitenden Joint Audits
- praktische Erfahrung mit tatsächlichen Verständigungen und der Beilegung steuerlicher Streitfälle
- Befassung mit Compliance-Strukturen und organisatorischen Verfahrensabläufen
Von Juni 2023 bis Mai 2026 war Michael Bär zudem als Of Counsel für eine international ausgerichtete Kanzlei in Nürnberg tätig sowie als zugelassener Steuerberater.
Heute liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit auf der Weitergabe dieses über Jahrzehnte erworbenen Erfahrungswissens an „ausgesuchte“ Interessenten.
Für den Ablauf der Zusammenarbeit hat sich Folgendes bewährt:
Vertrauliches Einführungsgespräch
Zunächst wird gemeinsam geklärt, worum es geht, welche Unterstützung gewünscht wird und ob das Anliegen in den zulässigen Tätigkeitsbereich fällt.
Klare Definition der Fragestellung
Der Beratungsgegenstand und die Grenzen des Auftrags werden eindeutig festgelegt. Steuerliche und rechtliche Prüfungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Vordergrund steht die Verfestigung des eigenen Meinungsbildes, das dann im Nach-gang ggf. mit steuerlichen oder juristischen Vertretern weiter vertieft („verschriftlicht“) werden kann.
Dies schafft Rechtssicherheit auch im Auftritt gegenüber der jeweils örtlich zuständigen Finanzverwaltung.
Strukturierter Erfahrungsaustausch
Im persönlichen Gespräch werden dann die Ausgangslage, bestehende Überlegungen, praktische Risiken und mögliche weitere Fragen gemeinsam betrachtet und lösungsbezogen erörtert.
Das Gespräch kann vor Ort, über Microsoft Teams oder über andere Meeting-Tools stattfinden.
Zusammenfassung der Entscheidungsaspekte
Regelmäßig wird es Sinn machen, die besprochenen Gesichtspunkte, noch offene Fragen und ggf. weitere Themen, die mit den zuständigen Berufsträgern geklärt werden sollten, abschließend festzuhalten.
Das Angebot umfasst keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Im Vordergrund steht die gemeinsame Aufbereitung des „maßgebenden Sachverhalts“.
Die steuerliche und rechtliche Prüfung sowie die Verantwortung für daraus abgeleitete Maßnahmen verbleiben bei den jeweils beauftragten und hierzu befugten Berufsträgern.
Gegenstand einer vereinbarten Fallunterstützung sind die betriebswirtschaftliche Entscheidungsbegleitung, die Weitergabe praktischer Berufserfahrung und ein vertraulicher fachlicher Austausch, um so die eigene Meinungsbildung abzusichern.
Erfahrung statt u.U. vorschneller Antworten
Nicht jede schwierige Entscheidungsfindung lässt sich allein durch zusätzliche Informationen lösen. Manchmal braucht es einen erfahrenen Gesprächspartner, der Zusammenhänge kennt und erkennt, kritische Fragen bereits im Vorfeld stellt und dabei hilft, die eigenen Überlegungen zu ordnen.
Eine zweite Perspektive nimmt Ihnen die Entscheidung nicht ab.
Sie kann aber dazu beitragen, die Entscheidung bewusster, fundierter und mit größerer Sicherheit zu treffen.
Dies erleichtert auch die Arbeit der Finanzverwaltung und sollte Teil einer guten Compliance-Strategie sein. Im Sinne der vom Gesetzgeber verstärkt geforderten partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Diese sollte nicht nur als Gedankenansatz der Gesetzesbegründung „verkümmern“, sondern tatsächlich gelebt werden!
Ein Praxisbeispiel
Eine (praktische) Erkenntnis aus dem Bereich der Betriebsprüfung/Fachprüfung lautet z.B.:
„Der richtige Verrechnungspreis ist der Preis, auf den man sich in der Betriebsprüfung mit dem Prüfer geeinigt hat“
Hieraus folgt, der für den Einzelfall maßgebende Wert lässt sich regelmäßig nicht aus den steuerlichen Gesetzbüchern verallgemeinert ablesen/ableiten, er steht nicht im Gesetz. Bis dahin geht es um umfangreiche Ermittlungs- und Erklärungsrarbeit und oft vielfältige (zeit- und kostenintensive) Diskussionen mit den beteiligten Amtsträgern. Dazwischen steht gleichberechtigt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten nach § 90 AO, bei Auslandssachverhalten regelmäßig erhöht, und die Amtsermittlungspflicht für Finanzbehörden (§ 88 AO).
Von Gesetzes wegen geht es immer um Fragen, die einen konkreten Einzelfall betreffen, also auch nur für diesen in seiner Konstellation behandelt werden können. Sich in diesem „Dschungel“ zurecht zu finden und eine dem Praxisfall angemessene Auffassung zu vertreten ist Teil einer guten Compliance-Strategie.
Hier mit seiner Meinung bei der Vorbereitung einer zu treffenden Entscheidung nicht alleine zu sein, kann oft sehr hilfreich sein.
Michael Bär bietet Ihnen die Möglichkeit, ihre bisherige Strategie mit einem erfahrenen Praktiker (neutral) zu erörtern, um so ggf. weitere Möglichkeiten „ins Auge zu fassen“, an die man selbst vielleicht noch nicht gedacht hat.
Ziel und Aufgabe von ist es, Sie in Ihrer Entscheidungsfindung bestmöglich zu unterstützen.
Lassen Sie uns über Ihre Fragestellung sprechen!
Sie möchten einen Sachverhalt aus einer zusätzlichen, praxisorientierten Perspektive betrachten oder sich auf eine anspruchsvolle Entscheidung vorbereiten?
Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
hallo@baer-zweitmeinung.de
Telefon
0157 34544021
Büroanschrift
Torwartstr. 25
90480 Nürnberg
